Ehrenordnung

Einstimmig beschlossen durch den erweiterten Vorstand, mit Pedro Ferreira, Tobias Huber, Axel Leonhardt, Heidrun Leonhardt, Silvia Poelle, Daniela Schütz und Frank Weisske am 10.06.2017.

Präambel
Es gehört zur Kultur des Sportclub Riedberg e.V. durch öffentliche Ehrungen die vielfachen, insbesondere ehrenamtlichen, Leistungen auf Vereinsebene wertzuschätzen und in besonderer Form anzuerkennen. Damit bezwecken wir auch eine hohe Motivation und Identifikation und erhöhte Bindung an den Verein. Es sind einmal jährliche Ehrungen mittels Ehrenurkunden im Rahmen des Sportbetriebs durch die Sparten oder bei spartenfreien Angeboten durch den Vorstand vorgesehen. Auf Ebene des Gesamtvereins durch den Vorstand können Ehrennadeln an Mitglieder und Förderer des Vereins vergeben werden. Auf Ebene der Mitgliederversammlung können dazu Persönlichkeiten, die sich als Mitglied oder Amtsträger für den Verein aufgrund langjähriger Verdienste oder außergewöhnlicher Leistungen ausgezeichnet haben, geehrt werden.

§ 1 Auszeichnungen
Es können folgende Auszeichnungen verliehen werden:
– Ehrenurkunde (§ 2)
– Ehrennadel (§ 3)
– Ehrenmitgliedschaft (§ 4)

§ 2 Ehrenurkunde
Einmal jährlich verleihen wir die Ehrenurkunde an Persönlichkeiten, die sich durch ihre ehrenamtliche Tätigkeiten Verdienste im laufenden Sportbetrieb erworben haben. Die Ehrung setzt keine Mitgliedschaft voraus, kann also auch beispielhaft an Eltern von jugendlichen Sportlern oder Dritte erfolgen, die den Verein oder eine Mannschaft unterstützen.
Die Ehrenurkunde soll im zeitnahen Zusammenhang zu den Verdiensten stehen.
Die Beschlussfassung erfolgt durch das Spartengremium oder bei spartenfreien Angeboten durch den vertretungsberechtigten Vorstand. Es bedarf keines Vorschlags durch Dritte.

§ 3 Ehrennadel
Die Ehrennadel kann an Persönlichkeiten, die sich innerhalb oder außerhalb des SC Riedberg besondere Verdienste um die Förderung und Entwicklung des Vereins erworben haben, verliehen werden.
Die Verleihung der Ehrennadel soll mit einhergehender öffentlicher Anerkennung verbunden werden, die eine Bindung des Mitgliedes oder Förderers an den Verein unterstützt.
Die Auszeichnung soll grundsätzlich in der Reihenfolge Bronze, Silber und Gold verliehen werden. Zwischen den Auszeichnungen soll ein angemessener zeitlicher Abstand von mind. drei Jahren bestehen. Die Beschlussfassung erfolgt durch den vertretungs- und erweiterten Vorstand im Rahmen der regulären Sitzungen oder durch Umlaufbeschluss gem. Satzung. Es bedarf keines Vorschlags durch Dritte.
Die Vergabe erfolgt möglichst im Rahmen der Mitglieder- oder Jugendversammlung.

§ 4 Ehrenmitgliedschaft
Das Verfahren zur Ehrenmitgliedschaft regelt ausschließlich die Satzung.
Weitere satzungsgemäße Ehrenämter können im Laufe der kommenden Jahre definiert werden, wenn sich der Verein langjährig am Riedberg entwickelt und bewährt hat. Die Umsetzung sollte durch eine weitergehende Konkretisierung der Satzung umgesetzt werden.
Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft findet im Rahmen der Mitgliederversammlung statt.

§ 5 Verfahren
Die Verleihung einer der in § 1 genannten Auszeichnungen kann auch von den Mitgliedern vorgeschlagen werden. Dem Anliegen ist dann eine aussagekräftige Darstellung der Leistungen beizufügen, für die eine Ehrung erfolgen soll.
Die Anträge sind rechtzeitig vor dem Termin für die Ehrungen an das zuständige Vereinsgremium, das sind fallweise Sparte oder Vorstand, zu richten. Nicht rechtzeitig vorliegende Anliegen werden auf die nächstfolgenden Ehrungstage vertagt. Die Beschlüsse des Spartengremiums und Vorstands sind zu akzeptieren. Satzungsgemäße Regelungen sind zwingend zu beachten.
Über sämtliche Ehrungen ist eine Urkunde auszustellen und zusammen mit der Auszeichnung zu überreichen.
Die Überreichung erfolgt durch den jeweiligen Spartenleiter oder den 1. Vorsitzenden oder vertretungsweise durch einen entsprechenden Amtsträger.

§ 6 Aberkennung von Ehrungen
Eine Aberkennung der Ehrung ist möglich, wenn die geehrte Person
– sich grob vereinsschädigend verhält oder
– sich vorsätzlich oder wiederholt seinem Amt entsprechend unangemessen verhält, – aus dem Verein ausgeschlossen wurde oder
– gegen das Leitbild verstößt.
Für die Aberkennung der Ehrung ist der Vorstand zuständig, soweit diese Zuständigkeit satzungsgemäß nicht der Mitgliederversammlung obliegt.
Details der Prüfung von Sachverhalten und Entscheidungskriterien der Beschlüsse sind zu dokumentieren, sie sind nur dann öffentlich, wenn dabei die Wahrung von Vertraulichkeit, Schutz von Persönlichkeitsrechten und Datenschutz gewährleistet ist.
Die Aberkennung der Ehrung ist dem/der Betroffenen unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen.

§ 7 Inkrafttreten
Diese Ehrenordnung tritt mit ihrer Annahme durch den Vorstand am 10.06.2017 in Kraft. Der Vorstand geht davon aus, dass zum Zeitpunkt des Beschlusses keine wirksam beschlossenen Ehrenordnungen und Reglungen außerhalb der Satzung bestehen.
Sollte es frühere wirksame Beschlüsse geben, werden diese durch die aktuelle Ordnung in allen Punkten vollständig ersetzt.

§ 8 Änderungen
Änderungen dieser Ehrenordnung werden auf Antrag des Vorstandes mittels Beschluss getroffen.

Der Vorstand des SC Riedberg e.V.
Juni 2017

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