Liebe Mitglieder des Sportclub Riedberg,

wir, der Vorstand des Sportclub Riedberg, laden Sie ganz herzlich zur außerordentlichen Jugendversammlung des Sportclub Riedberg e.V. ein.

Die Jugendversammlung findet am 12.06.2017 um 18:00 Uhr in den Räumen der HESSENMETALL, Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main (Mertonviertel) statt.

Zur Vereinsjugend gehören alle Kinder und Jugendliche die Mitglied des SC Riedberg und jünger als 18 Jahre sind, sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter(innen) der Vereinsjugendarbeit.

Oliver Ehrlich, dem das gesamte Vorstandsteam für sein mehrjähriges Ehrenamt und die Leistungen als Jugendwart dankt, hat sein Mandat im Jahr 2016 niedergelegt.

Es soll daher ein Jugendausschuss, bestehend aus Jugendwart, seinem Stellvertreter und den berufenen Beisitzern (max. 2 Betreuer oder Trainer einer Sparte) gewählt werden.
Der Jugendwart und sein Stellvertreter vertreten die Interessen der Jugend nach innen und außen. Der Jugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten der Sparten des Vereins.

Die Wahl zum Jugendwart ist ab dem 18. Lebensjahr möglich. Der Jugendwart ist stimmberechtigtes Mitglied im Vorstand des SC Riedberg und vertritt die Interessen der Vereinsjugend. Der Jugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung, sowie den Beschlüssen der Jugendversammlung.

Folgende Tagesordnungspunkte sollen behandelt werden:

1. Begrüßung

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

3. Bericht Vorstand

4. Kurze Aussprache

5. Wahl des Jugendausschusses

6. Verschiedenes
Eine ordnungsgemäß einberufene Jugendversammlung ist stets beschlussfähig.
Die Wahl des Jugendwartes bedarf im Nachgang der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung des Vereins, die gleichtägig im Nachgang der Jugendversammlung um 19:30 Uhr beginnt.
Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

Für Rückfragen, Anregungen und Diskussionen stehen wir Ihnen unter der u.a. Kontaktdaten gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand des Sportclub Riedberg e.V.

Pedro Ferreira (1. Vorsitzender/Schatzmeister)
Frank Weisske  (2. Vorsitzender)

Tobias Huber / Axel Leonhardt / Heidrun Leonhardt / Dirk Ortlinghaus / Sylvia Pölle / Daniela Schütz (erweiterter Vorstand/ Spartenleiter)

 

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Hinweise zur Jugendversammlung 

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder nach § 4 Vereinssatzung ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, sofern sie aktiv in den Jugendsparten im Spielbetrieb tätig sind. Die Mitgliedsrechte sind persönlich auszuüben. Eine Vertretung durch ihre gesetzlichen Vertreter ist nicht statthaft.

Der Jugendwart und sein Stellvertreter im Jugendausschuss müssen satzungsgemäß als Amtsträger Vereinsmitglieder sein.

Die Versammlung ist nicht öffentlich, Nichtmitglieder haben daher kein Recht auf eine Teilnahme, Gästen kann jedoch nach Anmeldung durch die Versammlungsleitung die Anwesenheit gestattet werden.

Versammlungsleitung und Protokollführung soll planmäßig durch den 1. Vorsitzenden des SC Riedberg e.V. erfolgen. Der Versammlungsleiter übt in der außerordentlichen Jugendversammlung das Hausrecht aus, er bestimmt zudem alleine den Gang der Verhandlungen in der Jugendversammlung. Seine Verfahrensentscheidungen sind unanfechtbar.

Für die Dauer der Durchführung der Wahl des Jugendausschusses wählt die Jugendversammlung aus ihrer Mitte einen Wahlleiter.

Maßgeblich sind die Vereinsatzung sowie die Jugendordnung.

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