Liebe Mitglieder des Sportclub Riedberg,
wir, der Vorstand des Sportclub Riedberg, laden Sie ganz herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Sportclub Riedberg e.V. ein.
Die Mitgliederversammlung findet am 12.06.2017 um 19:30 Uhr in den Räumen der HESSENMETALL, Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main (Mertonviertel) statt.
Folgende Tagesordnungspunkte sollen behandelt werden:
1. Begrüßung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
3. Genehmigung Eilanträge
4. Ernennung von Ehrenmitgliedern durch die Mitgliederversammlung, Ehrungen durch den Vorstand
5. Vorstellung Stand Clubhaus und weitere Umsetzung
6. Bericht Vorstand
7. Bericht Schatzmeister
8. Aussprache
9. Bericht Kassenprüfer
10. Entlastung Vorstand
11. Wahl des Vorstands
12. Wahl der Kassenprüfer
13. Wahl Eventausschuss
14. Genehmigung des durch die Jugendversammlung gewählten Jugendwartes
15. Verschiedenes
Alexander Markert, dem das gesamte Vorstandsteam für seine mehrjährigen und außergewöhnlichen Leistungen als 1. Vorsitzender dankt, hat sein Vorstandsmandat im Jahr 2016 niedergelegt. Durch Nachwahl gemäß §8 der Vereinssatzung wurde Pedro Ferreira zu seinem Nachfolger bestellt.
Taggleich und zeitlich direkt vor der Mitgliederversammlung steht die Jugendversammlung und die Verabschiedung von Alexander Markert an, zu der wir gesondert einladen.
Folgende Ergänzungen zu den TOP:
zu 3. Die nach Ablauf der satzungsgemäßen Frist gestellten Anträge können nur dann zur Entscheidung in der Mitgliederversammlung zugelassen werden, wenn die Mitgliederversammlung dies zuvor mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen beschließt. Bei Anträgen zu Satzungsänderungen sowie Anträgen auf Neugründung einer Sparte steht die Berücksichtigung der Anträge als Eilanträge im freien Ermessen des Vorstandes.
zu 4. Der Vorstand beabsichtigt Vorschläge zu unterbreiten, Mitglieder aufgrund langjähriger Verdienste oder außergewöhnlicher Leistungen zu Ehrenmitgliedern zu ernennen.
zu 5. Der Vorstand bittet um Kenntnisnahme der Planung des Bauausschusses aus dem Jahr 2016 sowie des Konzepts der Architekten durch die Mitgliederversammlung. Es besteht keine Beschlusserfordernis.
zu 11. Die turnusgemäße Wahl des 1. Vorsitzenden, des 2. Vorsitzenden und des Schatzmeisters gem. §8 der Vereinssatzung steht dieses Jahr wieder an. Bewerber werden gebeten sich der Mitgliederversammlung vorzustellen.
Diese Amtsinhaber müssen Vereinsmitglieder sein und werden durch die Mitgliederversammlung bestellt. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre. Sie führen die laufenden Geschäfte des Vereins und erledigt alle Aufgaben, die nicht nach der Vereinssatzung oder zwingenden gesetzlichen Anordnungen einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
Bewerber können sich gerne an den 1. Vorsitzenden wenden, insbesondere um Fragen zu Position, Aufgaben, Aufwand etc. zu besprechen. Es besteht für den Vorstand eine Geschäftsordnung und ein Aufgabenverteilungsplan.
zu 13. Auf Vorschlag der Fussballtrainer soll ein Verantwortlicher aus der Mitte des Vereins gewählt werden, der sich mit Unterstützung des Vorstands um die Planung/ Organisation von Vereinsfesten wie beispielsweise das Sommerfest und der Zipfelmützenlauf kümmert. Dieser Verantwortlicher stellt zur Durchführung dieser Feste jeweils ein Orgateam zusammen, der ihn bei seiner Funktion unterstützt.
zu 14. Die Wahl des Jugendwartes bedarf der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung des Vereins.
WICHTIGER HINWEIS – Der Vorstand weist auf die folgenden Punkte ausdrücklich hin:
Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist nach § 9 Abs. 5 Satz 4 der Satzung stets beschlussfähig.
Für Rückfragen, Anregungen und Diskussionen stehen wir Ihnen unter der u.a. Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand des Sportclub Riedberg e.V.
Pedro Ferreira (1. Vorsitzender/Schatzmeister) /
Frank Weisske (2.Vorsitzender)
Tobias Huber / Axel Leonhardt / Heidrun Leonhardt / Dirk Ortlinghaus / Sylvia Pölle / Daniela Schütz (erweiterter Vorstand bzw. Spartenleiter)
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Hinweise zur Mitgliederversammlung
Mitglieder des SC Riedberg sind ab dem vollendeten 18. Lebensjahr stimm- und wahlberechtigt. Mitglieder, die noch nicht volljährig sind, haben, mit Ausnahme der in § 10 der Vereinssatzung vorgesehenen Rechte, kein Stimm- oder Wahlrecht. Eine Vertretung durch ihre gesetzlichen Vertreter ist nicht statthaft.
Noch nicht volljährigen Mitgliedern steht jedoch mit Vollendung des 16. Lebensjahres das Rede- und Anwesenheitsrecht in der Mitgliederversammlung zu.
Die Mitgliedsrechte sind persönlich auszuüben.
Jedes wahlberechtigte Mitglied kann bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich (damit keine Textform per Email) die Ergänzung der Tagesordnung verlangen. Postanschrift des Vereins ist die Altenhöferallee 189, 60438 Frankfurt. Fristgemäß gestellte Anträge werden nachträglich auf die Tagesordnung genommen. Es ist nicht vorgesehen, dass diese Anträge den Mitgliedern vor der Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden.
Die Versammlung ist nicht öffentlich, Nichtmitglieder haben daher kein Recht auf eine Teilnahme, Gästen kann jedoch nach Anmeldung durch die Versammlungsleitung die Anwesenheit gestattet werden.
Versammlungsleitung und Protokollführung soll planmäßig durch den 1. Vorsitzenden erfolgen. Der Versammlungsleiter übt in der Mitgliederversammlung das Hausrecht aus, er bestimmt zudem alleine den Gang der Verhandlungen in der Mitgliederversammlung. Seine Verfahrensentscheidungen sind unanfechtbar.
Für die Dauer der Durchführung von Vorstandswahlen wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte eine/n WahlleiterIn.
Maßgeblich ist die Vereinsatzung.