Hygiene-Konzept

Der SC Riedberg freut sich, dass wir mit gemeinsam mit unseren Gästen immer noch spannende und faire Spiele auf unserer Sportanlage erleben dürfen. Mit einer der am frequentiertesten Sportanlagen in Frankfurt müssen wir leider sehr restriktive Regeln einführen, um das Personenaufkommen jederzeit unter der durch geltende Auflagen Obergrenze zu halten.

Wir folgen dem Hygienekonzept des HFV, den Auflagen der Stadt Frankfurt sowie den Verordnungen der hessischen Landesregierung vollumfänglich. Zuletzt verschärft durch die Allgemeinverfügung Nr.6 im Amtsblatt für Frankfurt am Main 16. Oktober 2020 · Nr. 42a.

Um eine sichere Durchführung der Spieltage zu gewährleisten, gelten folgende Einschränkungen:

1. Hygienebeauftragter
Unser Hygienebeauftragter (siehe Hygienekonzept anbei) steht vorab für Rückfragen zur Verfügung. Am Spieltag führen unsere Hygieneordner Aufsicht. Deren Anweisungen ist auf der Sportanlage Folge zu leisten. Es gilt das Hygienekonzept des HFV (siehe Anhang) und wird im folgende verschärft.

2. Kabinen
Bei einer 7-Tages-Inzidenz weniger als 35 Fällen / 100.000 Einwohner im Stadtkreis Frankfurt gilt:
– Aufgrund der Vorgabe, dass sich max. 6 Personen in einer Kabine aufhalten dürfen und wir nur 4 Kabinen auf der Sportanlage haben, können wir weder für Heim- noch für Gastmannschaften üblicherweise eine feste Kabine anbieten. Wir empfehlen daher dringend, dass alle Mannschaften umgezogen zum Spiel kommen und sich nach dem Spiel nicht auf der Sportanlage umziehen.
– Für die Passkontrolle, Besprechungen zur Spielvorbereitung und in den Halbzeiten können wir ebenfalls nicht ausreichend Kabinenplatz anbieten, so dass diese auf dem Spielfeld durchzuführen sind.
– Die Kabinen dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen zum Umziehen durch einzelne Spieler genutzt werden, falls bspw. eine Abreise per ÖPNV erfolgt. Zuschauer dürften die Kabinen nicht betreten.

Bei einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 35 Fällen / 100.000 Einwohner im Stadtkreis Frankfurt gilt:
– Keinerlei Nutzung der Kabinen für Spieler und Trainer/Betreuer.
– Wir bitte alle Mannschaften umgezogen zum Spiel kommen und sich nach dem Spiel nicht auf der Sportanlage umzuziehen.
– Für die Passkontrolle, Besprechungen zur Spielvorbereitung sind auf dem Spielfeld durchzuführen.

3. Zuschauer
Alle nicht auf dem Spielbericht eingetragenen Personen, also „Zuschauer“/“Begleitpersonen“ müssen das „Formular zur Erhebung von Teilnehmerdaten zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ ausfüllen oder sich alternativ digital registrieren.

Bei einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 35 Fällen / 100.000 Einwohner im Stadtkreis Frankfurt gilt:
Pro Spieler sind maximal zwei Zuschauer im Schnitt pro Mannschaft zulässig (z.B.: 15 Spieler=30 Zuschauer für diese Mannschaft) um die Einhaltung der Obergrenze von 250 Zuschauern sicherzustellen. Falls die Zuschaueranzahl überschritten wird, muss dies vorab vom Hygienebeauftragten genehmigt werden.

Ab einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 35 Fällen / 100.000 Einwohner im Stadtkreis Frankfurt gilt, dass öffentliche Veranstaltungen die Teilnehmerzahl 100 Personen nicht übersteigt dürfen, daher gilt:
KEINE Zuschauer bei sämtlichen Spielen und Sportveranstaltungen. Bei Jugendspielen ist maximal ein Erziehungsberechtigter als Begleitperson bei nicht volljährigen Spielern zugelassen von Anstoß bis Ende des Spiels. Begründete Ausnahmen während der Spielvorbereitung zur kurzfristigen Betreuung, beim ersten Spiel des Tages oder in der G-Jugend sind möglich.

Trainer/-innen sowie Betreuer/-innen und der Hygienebeauftragte (bis zu drei Personen pro Mannschaft) und Spieler/-innen haben Zutritt zur Sportanlage zum Spielbetrieb in folgendem Zeitraum, wenn sie auf dem Spielbericht aufgeführt sind:
– G-/F-Jugend: 30 Minuten vor Anstoß bis kurz nach dem Spielende, maximal 11 Spieler
– E-Jugend: 45 Minuten vor Anstoß bis kurz nach dem Spielende, max. 11 Spieler
– D-Jugend: 45 Minuten vor Anstoß bis kurz nach dem Spielende, max. 14 Spieler
– C-, B, A-Jugend, Senioren: 60 Minuten vor Anstoß bis kurz nach dem Spielende, max. 15 Spieler

Wir bitte um Einhaltung dieser Vorgaben um eine eventuelle Einlassbegrenzung bei Erreichen der Obergrenze zu vermeiden und damit einen geregelten Spielbetrieb zu gewährleisten.

Wir bitte zudem alle Heim-, Gastmannschaften und Begleitperson unmittelbar nach dem Spielende die Anlage zügig zu verlassen und auf 7-Meter-Schiessen und langwierige Besprechungen nach dem Spielende komplett zu verzichten.

Auch an Trainingstagen sind keine Zuschauer auf der Sportanlage zulässig. Nur Trainer, Betreuer, Vereinsoffizielle, Aktive und maximal ein Erziehungsberechtigter als Begleitperson bei nicht volljährigen Spielern dürfen während ihrer Trainingszeiten die Sportanlage betreten.

4. Laufwege
Eingänge, Ausgänge und Laufwege sind ausgeschildert sowie im Laufwegeplan anbei dargelegt. Der Laufwegeplan ist zu beachten. Es sind Zuschauer nur innerhalb der Zone 3,
also keinesfalls innerhalb der Spielfeldbegrenzungen, zulässig und es sind auf der Sportanlage jederzeit die Abstandsvorgaben einzuhalten.

5. Maskenpflicht
Ab dem 25.10.2020 gilt auf der Sportanlage Maskenpflicht für Begleitperson bei nicht volljährigen Spielern sowie für Aktive, Trainer, Betreuer und Vereinsoffizielle außerhalb der Spielflächen (Zone 1).

Der Vorstand des SC Riedberg e.V. Frankfurt, den 21.10.2020